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SPD will Bagatellkündigungen gesetzlich verhindern

01. August 2010 0 Kommentare

(tH) Am 20. Oktober 2009 hatte der SPD-Ortsverein Marienburger Höhe/Itzum beschlossen, die Bundestagsfraktion solle einen Gesetzesentwurf gegen Bagatellkündigungen einbringen. Jetzt meldete Bundestagsabgeordneter Bernhard Brinkmann Vollzug.

Der Gesetzentwurf soll für verbesserten Kündigungsschutz bei Bagatelldelikten sorgen. Ziel sei es, den Automatismus zwischen Eigentumsdelikt und Kündigung bei geringem wirtschaftlichen Schaden zu unterbrechen. Künftig müsse erst abgemahnt werden, im Wiederholungsfall könne gekündigt werden. Zwar habe inzwischen das Bundesarbeitsgericht Kündigungen wegen Frikadellen oder belegten Brötchen wieder aufgehoben, so Brinkmann, doch schaffe eine gesetzliche Regelung mehr Transparenz. Den betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gebe die angestrebte Klarstellung mehr Rechtssicherung.
Ortsvereinsvorsitzender Hartmut Häger hofft, dass der Bundestag den Kündigungsschutz bald verbessert. „Häufig drängte sich der Verdacht auf, dass die Verstöße als Vorwand dienten, um unliebsame Angestellte loszuwerden oder gewerkschaftlich Organisierte einzuschüchtern“, meint er. Damit wäre dann eindeutig Schluss.
 


Innen- und Rechtspolitik

 

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